Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Staufer Alltags- und Betreuungshilfe UG (haftungsbeschränkt)
§ 1
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Staufer Alltags- und Betreuungshilfe UG, Bocksgasse 11, 73525 Schwäbisch Gmünd (im Folgenden „Dienstleister“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen und stundenweiser Betreuung.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Dienstleister dies schriftlich bestätigt.
§ 2
- Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Auftraggebers sowie der Qualifikation des eingesetzten Personals.
- Zu den möglichen Leistungen zählen unter anderem:
- Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigung und Putzen von Wohnräumen
- Einkäufe und Besorgungen
- Bügeln, Wäsche waschen, kleinere Näharbeiten
- Arzt- und Behördengänge, Begleitung zu Terminen
- Spaziergänge, Freizeitbegleitung
- Mobile Fußpflege
- Housekeeping
- Gartenarbeiten & Unterstützung bei der Raumgestaltung – handwerkliche Unterstützung und Pflege Ihrer Räume und Außenanlagen (keine zulassungspflichtige Handwerksleistungen)
- Unterstützung beim Schreiben, Telefonieren und kleineren Verwaltungsaufgaben
- Weitere, individuell vereinbarte Aufgaben
§ 3
- Der Dienstleister verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, zuverlässig und termingerecht zu erbringen.
- Das eingesetzte Personal ist fachlich qualifiziert, geeignet und wird nach Möglichkeit kontinuierlich eingesetzt.
- Der Dienstleister sorgt für Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Sicherheits- und Hygienestandards.
- In Notfällen informiert der Dienstleister unverzüglich die vom Auftraggeber benannte Kontaktperson.
- Der Dienstleister stellt sicher, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt und sozialversichert sind.
§ 4
- Preise ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.
- Rechnungen werden monatlich gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
- Nicht von der Pflegekasse gedeckte Beträge zahlt der Auftraggeber.
- Preise können bei sachlich gerechtfertigten Gründen angepasst werden.
§ 5
- Erbrachte Leistungen werden täglich dokumentiert und vom Auftraggeber gegengezeichnet.
- Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine Kopie des Leistungsnachweises per E-Mail.
- Kann die Bestätigung gemäß Punkt 1 aufgrund der Abwesenheit des Auftraggebers nicht erfolgen, wird die erbrachte Leistung einschließlich der Zeitdokumentation vom Auftragnehmer dokumentiert.
Diese Dokumentation gilt als Grundlage für die Rechnungsstellung.
§ 6
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und endet durch Kündigung oder Tod des Auftraggebers.
- Ordentliche Kündigungsfristen:
- Auftraggeber: 1 Woche
- Dienstleister: 4 Wochen zum Monatsende
- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 7
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine illegalen Handlungen zu veranlassen (insbesondere keine Schwarzarbeit).
- Während der Vertragslaufzeit und 12 Monate nach Vertragsende darf der Auftraggeber keine Mitarbeiter abwerben.
- Verstöße können Vertragsstrafe und Schadensersatz nach sich ziehen.
§ 8
- Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Keine Haftung für Schäden aus höherer Gewalt oder durch falsche Angaben des Auftraggebers.
§ 9
- Der Dienstleister und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Daten werden nur für die Vertragserfüllung genutzt.
- Kunden haben Auskunftsrechte über ihre Daten.
§ 10
- In Notfällen informiert der Dienstleister unverzüglich die vom Auftraggeber benannte Kontaktperson.
- Kunden haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten.
§ 11
- Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers in Schwäbisch Gmünd, Deutschland.
- Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
§ 12
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.